Am Mittwoch, den 09.05.2012 wurde das Gesetz gegen Kostenfallen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt ab 01.08.2012 in Kraft. Danach müssen ab 01.08.2012 Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente – beispielsweise insbesondere über den Preis – informieren.
Es kommt nur dann ein Vertrag zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. In den Fällen, in denen der Vertragsschluss per Mausklick auf einer Schaltfläche erfolgt, muss diese Schaltfläche gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie „zahlungspflichtig bestellen“, oder einer anderen eindeutigen und unmissverständlichen Formulierung versehen sein. Fehlt es demgegenüber an der Bestätigung des Verbrauchers, oder aber bereits an einer eindeutig und korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt kein Vertrag zustande. In Zweifelsfällen obliegt es dem Unternehmer zu beweisen, dass er seinen Informationspflichten ausreichend nachgekommen ist.
bei Rückfragen berät Sie: RA Dirk Meinicke
RA und FAStR Dr. Gerst wird im Rahmen des 29. Strafverteidierkolloquiums, das dieses Jahr in Köln abgehalten wird, zu folgendem Thema referieren:
"Der Zeuge auf Skype - Verteidigung mit Videotechnik"
Das vollständige Programm des 29. Strafverteidiger-Herbstkolloquiums finden Sie hier
Am Mittwoch hat das Amtsgericht Wolfsburg Frau Adriana Barros vom Vorwurf der Beihilfe zur Untreue im Rahmen des wohl letzten Verfahrens im Zusammenhang mit der sog. „VW-Affäre“ freigesprochen.
Es folgte damit dem Antrag Ihres Verteidigers, RA/FAStR Dr. Gerst, der unter sorgsamer Würdigung der Beweisaufnahme und der Erkenntnisse aus fünf Hauptverhandlungstagen in seinem Schlussvortrag herausgearbeitet hatte,dass es keinerlei zwingende Feststellungen dazu gegeben hatte, dass Frau Barros – wie die Staatsanwaltschaft ihr vorwarf – die Untreuehandlungen des ehemaligen Personalvorstands Dr. Hartz zu Lasten des Volkswagen Konzern bekannt waren.
Im Gegenteil sei es- so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung – sogar „plausibel“ gewesen wenn die Angeklagte ausführte geglaubt zu haben, dass Herr Volkert sie mit privaten Mitteln zu gemeinsamen Reisen und Hotelaufenthalten eingeladen hatte.
Am dritten Prozesstag vor dem AG Wolfsburg, vor dem RA / FAStR Dr. Gerst derzeit eine der Schlüsselfiguren der sog. "VW Affäre" verteidigt, hat gestern Klaus-Joachim Gebauer ausgesagt. Die Meldung und Würdigung der Verteidigung zum Ergebnis des Verhandlungstages finden Sie hier:
Seit dem 27.03.2012 steht eine der Schlüsselfiguren der im Jahre 2005 aufgedeckten und wochenlang die Medienlandschaft beherrschende sog. "VW-Affäre" vor dem Amtsgericht Wolfsburg vor Gericht. Dr. Gerst verteidigt die brasilianische Staatsbürgerin Frau Adriana Barros, die sich dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft Braunschweig ausgesetzt sieht, zur Untreuestraftat des ehemaligen Personalvorstands des Volkswagenkonzerns, Dr. Peter Hartz, Beihilfe geleistet zu haben. Der Vorwurf ist substanzlos. Die Verteidigung strebt einen Freispruch und die vollkommene berufliche und persönliche Rehabilitation der Mandantin an.
Berichterstattung zum Prozessauftakt:
RA und FAStR Dirk Meinicke absolviert erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz der Deutschen Anwaltakademie und erwirbt "besondere theoretische Kenntnisse" i. S. d. § 4 I i. V. m. § 14h FAO auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes.
RA Lutz Eidam, LL.M. /UB veröffentlicht in Legal Tribune Online zu dem ebenso politisch wie juristisch derzeit stark diskutierten Thema der "Babyklappen".
Am 27.2.2012 fand in der Bucerius Law School im Moot Court, die Vorstellung des Buches „Babyklappen und Grundgesetz – Am Beispiel des Projektes Findelbaby in Hamburg“ statt. Verfasser dieses Buches sind Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer und Dr. Lutz Eidam. Das Buch ist erschienen im Nomos Verlag. Vorgestellt wurde das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Werner Beulke, die Veranstaltung moderierte Prof. Dr. Frank Saliger. Es sprachen außerdem Dr. Gisela Wild (Stellungnahme), Kurt Groenewold (Schreiben) und Leila Moysich (Stellungnahme).
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gesetz-zu-babyklappen-vor-der-identitaet-kommt-das-leben/
RA u. FAStR Dr. Gerst veröffentlicht in der „Corporate Compliance Zeitschrift CCZ"
RA u. FAStR Dr. Gerst führt im Auftaktheft des Jahres 2012 mit seinem Aufsatz „Unternehmensinteressen und Beschuldigtenrechte bei Internal Investigations - Problemskizze und praktische Lösungswege - " zu dem immernoch hoch aktuellen und wissenschaftlich nicht abschließend beleuchteten Feld der internen Ermittlungen aus. Interessenkonflikte des von internen Ermittlungen betroffenen Mitarbeiters eines Unternehmens werden im Hinblick auf deren praktische Auflösungsmöglichkeiten untersucht. "Unternehmensinteresse und Beschuldigtenrechte bei Internal Investigations - Problemskizze und praktische Lösungswege" in: Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ) Heft 1/2012, S. 1 - 5
RA u. FAStR Meinicke: Aktuelle strafprozessuale Folgefragen des "Vorratsdatenurteils" des BVerfG
Download des Aufsatzes
Rechtsanwalt Dr. Lutz Eidam, LL.M.
veröffentlicht zusammen mit Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer eine
gutachterliche Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit sog. Babyklappen unter
besonderer Berücksichtigung des Grundgesetzes.
Als konkretes Beispiel diente den Autoren das Projekt Findelbaby in Hamburg.
Nähere Informationen finden sich hier.
3. Kölner Menschrechtstag am 29.10.2011 mit hochklassigem Programm
Am 29.10.2011 findet in Köln der 3. Kölner Menschenrechtstag statt. Bereits die ersten beiden Veranstaltungen waren geprägt von hochkarätigen Referenten und praxisnahen Diskussionen zur aktuellen Entwicklung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht und der Einwirkung dessen Rechtsprechung auf die nationale Spruchpraxis.
Die aktuelle Referentenliste ist interessant wie nie besetzt, insbesondere konnte Frau Richterin am EGMR Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A, Strasbourg als intime Kennerin des Gerichtshofes und dessen Entscheidungspraxis gewonnen werden.
G&M Legal wird auch diese Veranstaltung besuchen und freut sich auf einen ähnlich anregenden und erkenntnisfördernden Gedankenaustausch wie in den letzten beiden Jahren.
Alle Kolleginnen und Kollegen sind herzlich eingeladen und aufgerufen, diese über aus interessante Veranstaltung zu besuchen.
RA Dr. Lutz Eidam und RA u. FAStR Dr. Gerst richten für die Studierenden der Bucerius Law School im Herbsttrimester 2011 gemeinsam eine Lehrveranstaltung unter dem Titel „Crashkurs Wirtschaftsstrafrecht“ aus.
Vertiefte Kenntnisse wird den Studierenden dabei unter anderem vermittelt zu Spezialfragen des Untreuestrafrechts, des Produkt- und Medizinstrafrecht, des Betrugsstrafrechtes und aktuellen prozessualen Entwicklungen der juristischen Landschaft.
Der Zusammenarbeit der Bucerius Law School und G&M Legal sehen beide Kursleiter mit großer Freude entgegen.
Wo war nochmal das Landgericht?
G&M Legal – Wir zeigen Ihnen den Weg.
RA u. FAStR Dr. Gerst und RA u. FAStR Meinicke veröffentlichen in der „Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ)“
RA u. FAStR Dr. Gerst und RA u. FAStR Meinicke beleuchten mit diesem Beitrag die Kick-Back-Rechtsprechung des XI. BGH-Zivilsenates und bilden die dortigen Erwägungen auf strafrechtlicher Ebene zur Frage des Betruges und der Untreue ab. Der Beitrag schließt mit Hinweisen an die Unternehmensleitung für deren Compliance-Maßnahmen.
"Die strafrechtliche Relevanz der Kick-Back-Rechtsprechung des XI. BGH-Zivilsenates und die Folgen für eine ordnungsgemäße Compliance-Funktion", in: Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ) Heft 3/2011, S. 96 - 101 (gemeinsam mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dirk Meinicke)
RA u. FAStR Dr. Gerst veröffentlicht im „Strafrechtsreport (StRR)“
RA u. FAStR Dr. Gerst führt im Heft 5 (Mai 2011) in der Arbeitszeitschrift für das gesamte Strafrecht zum Problemfeld der „Wiederholungsfragen in der Hauptverhandlung“ aus und gibt damit handhabbare Anhaltspunkte für das Frageverhalten von Verteidigern an die Hand.
„Wiederholungsfragen in der Hauptverhandlung - Alltägliches Prozessgeschehen im Brennglas von Rechtsprechung, Literatur und Praxis", in: Arbeitszeitschrift für das gesamte Strafrecht (StRR) Heft 5/2011, S. 168 -171
RA u FAStR. Dr. Gerst und RA Dr. Becker: Spektakuläres Urteil des BGH
RA u. FAStR Dr. Gerst und RA u. FAStR Meinicke veröffentlichen in „Strafverteidiger Forum“
RA u. FAStR Dr. Gerst und RA u. FAStR Meinicke haben mit dem Aufsatz „Zwischen Verkaufsgeschick und Betrug: Strafbarkeitsrisiken beim Vertrieb von Kapitalanlageprodukten am Beispiel offener Immobilienfonds“ in der „Strafverteidiger Forum“ einen Beitrag zur kritischen Beleuchtung der Vertriebspraktiken von Kapitalanlageprodukten vorgelegt. Herausgearbeitet sind strafrechtliche Anknüpfungspunkte bestimmter Vermittlungsusancen der Vertriebe und die Feststellung angeküpft, dass (auch) eine funktionstüchtige Compliance Strafbarkeitsrisiken des „Middle Managements“ und der Führungsebenen entgegen wirken kann.
„Zwischen Verkaufsgeschick und Betrug: Strafbarkeitsrisiken beim Vertrieb von Kapitalanlageprodukten am Beispiel offener Immobilienfonds“, in: Strafverteidiger Forum (StraFo) Heft 2/2011, S. 29-34 (gemeinsam mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dirk Meinicke)
Veröffentlichung zum Produktstrafrecht in der NStZ
RA und FAStR Dr. Gerst veröffentlicht in der aktuellen Ausgabe der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) einen Aufsatz mit dem Titel „Dosis sola venenum facit – Aber welche Dosis?“, mit dem er aktuelle produktstrafrechtliche Themen wie Herstellerhaftung und Eigenverantwortlichkeit der Konsumenten neben Themengebieten wie behördliche Grenzwerte und erlaubte Risiken der Produkthersteller thematisiert.
„Dosis sola venenum facit – Aber welche Dosis?“, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht Heft 3/2011, S. 136 - 140
RA und FAStR Meinicke: Neuregelung Pfändungsschutz
RA und FAStR Meinicke: EugH zum Gerichtsstand
RA und FAStR Dr. Gerst: Abo-Fallen als Betrug
RA und FAStR Dr. Gerst, Februar 2011
RA und FAStR Meinicke: Rechte der Käufer von „Schrottimmobilien“ erneut gestärkt
RA und FAStR Meinicke, Januar 2011-01-17
RA und FAStR Dr. Gerst: Neue Rechtslage: Knöllchen aus dem europäischen Ausland zukünftig in Deutschland unmittelbar vollstreckbar
RA und FAStR Dr. Gerst, Januar 2011-01-11
RA und FAStR Meinicke
setzt sich in diesem Beitrag gemeinsam mit RA und wiss. Ass. an
der Bucerius Law School Dr.
Christian Becker mit einem brennen Thema der derzeitigen juristischen Diskussion zur
„Quellen-TKÜ“ auseinander. – „Die sog. Quellen-TKÜ und die StPO – Von einer
„herrschenden Meinung“ und ihrer fragwürdigen
Entstehung
Strafverteidiger, Heft 1 Januar 2011, S. 50-52.
„Wirtschaftsstrafrecht
in der Praxis“ erscheint: Das von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr.
Gerst mitgestaltete Werk „Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis“ ist nach langer
Vorbereitungszeit nunmehr im ZAP-Verlag erschienen. Das sehr umfangreiche
Handbuch bietet praxisnah und gut verständlich, ohne die wissenschaftliche
Bearbeitungstiefe zu vernachlässigen, einen Überblick über alle wesentlichen
Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts. Herr Dr. Gerst hat das Kapitel
„Produktstrafrecht“ bearbeitet und sowohl die forensischen Meilensteine dieses
Teilgebiets des Wirtschaftsstrafrechts beleuchtet wie in die wesentlichen
materiellrechtlichen Probleme des Produktstrafrechts eingeführt. Praxishinweise
für den Strafverteidiger komplettieren den
Beitrag.
Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier
Gerst und Meinicke Rechtsanwälte / Fachanwälte schaltet den Internetauftritt frei.
Gerst & Meinicke Rechtsanwälte / Fachanwälte nimmt die Bürotätigkeit an neuem Standort im Pacific-Haus am Holzdamm auf und steht der Mandantschaft ab sofort mit weiter verbessertem Service und optimierten Räumlichkeiten zur Verfügung.